ℹ Anpassung der Coronaregelungen in NRW zum 01. Februar 2013

Was ändert sich?
Die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Pflicht zur Isolierung entfallen.

Was bedeutet das?
In Bussen und Bahnen müssen keine Masken mehr getragen werden.
Corona-Infizierte müssen sich nicht inhäusliche Isolation begeben.
Testregelungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung werden nicht verlängert.

Was gilt weiterhin?
Mit dem Entfallen der Test- und Quarantäneverordnung gilt umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, vor allem gefährderter Personen.
Daher bleiben Schutzmaßnahmen für Einrichtungen für vulnerable Personen, wie zum Beispiel Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen, bestehen.